Aktuelles
Riester-Förderung: Keine Angst vor Papierkram
Rund 16,5 Millionen Deutsche nutzen bereits die staatlichen Riester-Zulagen. Erfreulich: Wenn Sie eine Altersvorsorge oder Baufinanzierung mit jährlicher Riesterförderung abschließen, brauchen Sie den Zulagenantrag nur einmal stellen, die Formalitäten übernimmt Ihr Vertragspartner.
Als Neukunde erhalten Sie vom Riester-Anbieter nach Vertragsabschluss einen dreiseitigen „Antrag auf Altersvorsorgezulage“, Eltern zusätzlich den „Ergänzungsbogen Kinderzulage“. Diesen Antrag brauchen Sie nur einmal ausfüllen und zurücksenden, der Anbieter leitet den Förderantrag dann automatisch an die staatliche Zulagenstelle weiter. Zusammen mit den Antragsunterlagen erteilen Sie dem Anbieter eine Vollmacht, die Zulagen künftig jährlich für Sie zu beantragen. Weitere Belege brauchen Sie nicht einreichen, weil der Antrag bereits alle notwendigen Angaben enthält. Der einmal gestellte Zulagenantrag gilt während der gesamten Vertragslaufzeit. Nur wenn sich die Fördervoraussetzungen ändern – beispielsweise wenn ein weiteres Kind geboren wird – sollten Sie dies dem Riester-Anbieter mitteilen, um schnellstmöglich von der erhöhten Förderung für Eltern zu profitieren. Mit 175 Euro Maximalzulage und 185 Euro je Kind fördert Vater Staat Riesterverträge Jahr für Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar bis zu 300 Euro Zulage jährlich. Berufseinsteiger und Auszubildende bekommen zusätzlich einen einmaligen Startbonus von 200 Euro geschenkt, wenn sie ihre Riestervorsorge bis zum 25. Lebensjahr abschließen. Die Kinderzulage steht dem Elternteil zu, der das Kindergeld bezieht.
Auf gemeinsamen Antrag der Eltern kann die Kinderzulage aber auch dem Riestervertrag des anderen Partners gutgeschrieben werden. Beide Eltern können übrigens einen eigenen Vertrag abschließen.
Einen Rechtsanspruch auf Riester-Förderung haben Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige, außerdem Kindererziehende, Empfänger von Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Beamte, Richter und Berufssoldaten. Erfreulich: Auch die Ehepartner dieser Berufsgruppen können, sofern sie nicht selbst zulagenberechtigt sind, einen Riestervertrag mit eigener Förderung abschließen.